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Nr. 560, erstellt am 13.03.08 um 11:54 Uhr
Die Gefahr die über Jahre von solchen Mobilfunksendeanlagen ausgeht wird unterschätzt und teilweise aus Profitgier verharmlost.

Nachdem es Mobilfunk im heutigen Umfang erst seit wenigen Jahren gibt befinden wir uns mitten als "Versuchskaninchen" der Industrie.

Deshalb verstehe ich als Dischinger nicht das die Gemeinde sich vom Betreiber 02 so einwickeln ließ.

Hier wäre mehr Vorsicht angebracht. Nicht umsonst gibt es hunderte Ärzte die vor den Auswirkungen dieser Strahlung warnen.

Nr. 559, erstellt am 13.03.08 um 09:52 Uhr
Wenn's um Nichtraucherschutz geht, da sind die Politiker ganz zimperlich, dem Nichtraucher in der Kneipe darf ja kein bisschen Rauch in die Nase gelangen.
Wenn's aber um Mobilfunkstrahlung geht, da werden die Gefahrenwarnungen unter den Tisch gekehrt.
Nr. 558, erstellt am 13.03.08 um 08:20 Uhr
Hallo !
Der Mobilfunkmast in Katzenstein beim Härtsfeldsee ist sehr groß. Ich bin schon gespannt was dort alles montiert wird.
Ich habe das Bild in der Zeitung gesehen und war am Wochenende am Härtsfeldsee.
Armin aus Königsbronn
Nr. 557, erstellt am 12.03.08 um 06:47 Uhr
Personen die die Gemeinderäte sollten folgendes wissen:
-Die Gemeinderäte sind die ersten Bürger die vom Umfang der Anlage wusste.
Diese hatten die Baupläne vorliegen, diese wussten die Höhe, die Ausstattung mit 3 Plattformen und die Genehmigung von 2 Containern am Boden.
Bei diesem Genehmigungsumfang muss eigentlich jedem der sich nur etwas mit dem Thema befasst klar werden das es hier um viel mehr geht als um die Grundversorgung der Gemeinde bzw. einiger Ortsteile mit Handynetz.
Nein man gibt dem Betreiber sogar einen Freibrief, diese kann auf den mast montieren was er will.

Dieser Mobilfunkmast wird wohl um die 100.000 Euro kosten und auch der Betrieb kostet Pacht, viel Strom, Versicherung etc.
O2 verdient sich Ihr Geld an diesem masten durch die Untervermietung an andere Betreiber, je mehr kommen um so besser für 02 aber um so schlechter für die Bürger in der Gemeinde Dischingen.
Für mich als Bürger von Eglingen ist es nicht nachvollziehbar warum der Gemeinderat und der Bürgermeister nicht auf Seiten der Bürger mitgekämft hat.
Nr. 556, erstellt am 12.03.08 um 02:18 Uhr
Mobilfunk–Grenzwerte =
Legalisierung unbegrenzter Schädigung von Mensch und Natur.

Zeitgleich mit dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunks zu Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurden von einem privaten Verein von industrienahen Technikern, Ingenieuren und Physikern, der sich den Namen ICNIRP gab (International Commission on Non Ionising Radiation Protection), Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk aufgestellt.

Diese Werte wurden 1996 vom Bundestag in der 26. Immissionsschutzverordnung zum Gesetz erhoben.

Seither berufen sich Industrie, Behörden, Politiker, Justiz und Medien auf diese Werte. Seither wird behauptet, bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehe keine Gefahr für Mensch und Natur durch Mobilfunkstrahlung.

Diese Behauptung ist wissenschaftlich falsch, sachlich absurd und gesundheits- und lebensgefährlich.

--- Die Werte wurden an Leichen und Dummies ermittelt und beziehen sich ausschließlich auf die Erwärmung von totem Gewebe.

--- Sie wurden ermittelt mit einer einzigen ungepulsten Mobilfunkfrequenz während einer Kurzzeitbestrahlung von wenigen Minuten. Die Flut von Mikrowellenfrequenzen und Pulsungen, mit denen wir heute gleichzeitig bestrahlt werden (D- und E-Netz, UMTS, DECT, WLAN, GPRS, EDGE, WiMax, TETRA, digitales Radio und Fernsehen usw.) wurde gar nicht berücksichtigt. Auch nicht deren Potenzierung mit anderen Umweltbelastungen wie z.B. Schwermetallen, Ozon usw...

--- Diese Werte wurden abgeleitet von Werten, die zum Schutz von gesunden, erwachsenen Antennenarbeitern vor übermäßiger Erwärmung bei Arbeiten in Antennennähe aufgestellt wurden. Durch eine willkürliche Rechenmanipulation wurden sie im Nachhinein zu Schutzwerten für die allgemeine Bevölkerung umfunktioniert. Für diese Umdeutung gibt es keinerlei Datenbasis und schon gar keine Forschungsgrundlagen.

--- Diese Werte hatten von Anfang an keinerlei Bezug zu den biologischen Wirkungen von Mobilfunkfrequenzen auf lebende Organismen und haben daher mit der Frage von Gesundheitsschutz überhaupt nichts zu tun.

--- Die ICNIRP selber gibt im Kleingedruckten zu, dass sie mit diesen Werten nichts aussagen kann über die nichtthermischen biologischen Wirkungen und über Langzeitwirkungen.

--- Prof. Jürgen Bernhardt, führendes Mitglied der ICNIRP, langjähriger Vorsitzender der Ausschusses „Nicht ionisierende Strahlung“, tätig im Bundesamt für Strahlenschutz und „Berater“ aller Umweltminister der letzten Regierungen, Hauptverantwortlicher für die Erfindung der Grenzwerte und deren Übernahme durch den Bundestag, gab auf gezieltes Fragen zu: „Einige Hochfrequenzfelder können die biochemische Informationsverarbeitung an der Zellmembran beeinflussen...Es gibt auch Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen.“ Auf die Frage, warum dann die Grenzwerte nicht geändert würden, erklärte er: „Dann wird der Standort Deutschland gefährdet. Wenn man jeder Hypothese nachgeht und Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt.“

--- Noch 1992 hat die Strahlenschutzkommission im Bundesanzeiger Nr. 43, 3.3. 1992 über „spezielle Effekte, die nicht auf Erwärmung beruhen“ geschrieben: „Wenn eine Hochfrequenzstrahlung mit einer anderen Frequenz amplitudenmoduliert ist, können Feldwirkungen auftreten....es handelt sich meist um Veränderungen der Permeabilität der Zellmembranen...Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt.“

--- Sowohl den beteiligten Wissenschaftlern wie den zuständigen Behörden sind also diese Zusammenhänge bekannt. Dass sie heute im Gegensatz dazu behaupten, es gäbe keine Nachweise einer schädigenden Wirkung und die geltenden Grenzwerte schützten vor Gesundheitsgefahren, veranlaßte Prof. Volger von der TH Aachen 2001 zu der Feststellung: „Die Behauptung einer Schutzwirkung (der Grenzwerte) ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein.“

--- Als die neuseeländische Regierung die Werte der ICNIRP übernehmenn wollte, hat Dr. Neil Cherry (Lincoln University Neuseeland) in einem Gutachten für die Regierung zu der Arbeit und den Werten der ICNIRP festgestellt: „ Ich zeige klar und schlüssig auf, dass hier eine Voreingenommenheit besteht gegen die Entdeckung und gegen die Anerkennung von schädllichen Wirkungen, die so weit geht, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch gebraucht.“ (Neil Cherry. „Criticism of the Proposel to adopt the ICNIRP Guidelines for Cellsites in New Zealand“, 1999).

--- Ende 2007 hat die „BioInitiative“, eine Gruppe von hochkarätigen unabhängigen internationalen Wissenschaftlern, ihre Ergebnisse einer Untersuchung von über 2000 wissenschaftlichen Arbeiten vorgelegt. Ihr Fazit: die derzeit gültigen öffentlichen Sicherheitsgrenzwerte sind für den Schutz der öffentlichen Gesundheit untauglich. (www.bioinitiative.org).

--- In Reaktion auf diese aktuelle Bestätigung der seit langem erforschten Tatsachen hat die EU-Umweltagentur dringend vor gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunk gewarnt und vergleicht die Situation mit der von Industrie und Politik über Jahre betriebenen Verharmlosung von Schäden durch Asbest, Benzol, Tabak u.a. und deren katastrophalen Folgen.

--- Die Aussage, es gäbe nur thermische und keine biologische Wirkung, ist in sich schon eine naturwissenschaftliche Farce: bevor lebendes Gewebe elektromagnetische Energie in Wärmeenergie verwandelt, muß eine Unzahl biochemischer Reaktionen ablaufen, die diese Erwärmung erst ermöglichen und begleiten. Viele dieser Reaktionen sind seit fast 8 Jahrzehnten, seit der Nutzung von Hochfrequenzen, wie sie auch beim Mobilfunk verwendet werden, sehr gut erforscht und belegt. Sie reichen u.a. von der Verschiebung der Ionen an der Zellmembran über Freisetzung von freien Radikalen bis hin zu Brüchen in der Erbsubstanz. Über Frequenzähnlichkeit und Resonanz prägen die Mobilfunkfrequenzen den biologischen Regelkreisen unnatürliche technische Signale und Schwingungsmuster auf, die lebende Organismen zu krankhaften Fehlreaktionen und damit zur Entwicklung von Krankheiten bis hin zu Krebs veranlassen.

--- Wenn Behörden oder Industrie Messungen durchführen, kommen sie stets zu dem Schluß, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Darin steckt ein doppelter Betrug: Die Messungen sind völlig überflüssig. Denn die Grenzwerte sind derartig überhöht, dass sie von den Sendeanlagen technisch gar nicht erreicht werden können und dieses Ergebnis immer schon von vornherein feststeht. Zusätzlich wird aber von der tatsächlichen Strahlenbelastung immer nur der sog. Mittelwert gemessen und nicht die tatsächliche Spitzenbelastung. Das ist dasselbe Vorgehen, wie wenn Sie Ihre Hand 5 mal in der Minute für 2 Sekunden in kochendes Wasser halten und sonst in 20 Grad warmes Wasser. Dann kommen die Experten und rechnen Ihnen aus, dass sie im Mittel Ihre Hand in 33,3 Grad warmes Wasser gehalten haben und deshalb Ihre Hand gar nicht verbrannt sein kann.

Dies alles bedeutet: die Grenzwerte ermöglichen auf legale Weise die völlig unkontrollierte Schädigung mit immer neuen Frequenzen, von denen wissenschaftlich gesichert ist, dass jede einzelne Mensch und Natur schädigt. Deren Gesamtschädigungspotential ist nie untersucht worden und wird von diesen Grenzwerten natürlich überhaupt nicht erfaßt. Ebensowenig wie die Frage, in welcher besonderen Weise Kinder, Schwangere, Kranke und alte Menschen betroffen sind.

Wer sich auf diese Grenzwerte beruft und darauf, dass sie einen Schutz für die Unversehrtheit von Menschen und Natur durch Mobilfunkstrahlung gewährleisten, beteiligt sich meiner Meinung nach unwissentlich oder wissentlich an der Verbreitung von wissenschaftlichen Falschaussagen mit lebensgefährlichen Folgen.

Weitere Informationen:
www.kompetenzinitiative.de
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