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Nr. 45, erstellt am 14.10.07 um 20:01 Uhr
Habe Euch auch 60 € überwiesen.
Stefan
Nr. 44, erstellt am 14.10.07 um 19:34 Uhr
An den Bürger aus Eglingen: Hi, ich bin zwar kein Mitglied bei der BI (noch nicht?) aber jedes Bauvorhaben ab einer bestimmten Größe bedarf einer Baugenemigung.
Ich glaube nicht das ein Netzbetrieber ein Grundstück kauft um darauf eine Antenne zu bauen.
Die Netzbetrieber haben eine bestimmte Strategie. Das anmieten ist aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht mit Sicherheit besser.
Wie viele Grundstücke erfüllen den in der Gemeinde Dischingen folgende Punkte:
1) Vom Netzbetrieber optimaler Standort (Grundstücks-Höhe üüber dem Meer, Größe, Stromanbindung, mit PKW/LKW anfahrbar etc.)
2) Größe des Grundstücks ( Netzbetriebr kauft mit Sicherheit kein Grundstück das riesengroß ist zb. den kompletten Wald)
3) Nehmen wir an Punkt 1 und 2 wären erfüllt, dann muß das Grundstück immer noch einem Stuttgarter gehören, der es zum einen verkaufen möchte und zum anderen an jemanden der einen Funkmast errichten will.

Die Wahrscheinlichkeit das der Netzbetreiber ein passendes Grundstück findet das alle 3 Punkte erfüllt geht gegen null.

Es ist nämlich auch nicht so einfach zb. ein Waldstück zu teilen und nur einen kleinen Teil zu verkaufen. Mal ganz davon abgesehen das ich nicht glaube das die Netzbetrieber Grundstücke kaufen.
Viele Lebensmittelkonzerne Mieten die Gebäude auch nur an. Hängt mit der Kapitalbindung und der Liquidität zusammen.

Die Frage solltest Du lieber dem BM undden Gemeinderäten stellen, die sollten das eigentlich wissen.



Nr. 43, erstellt am 14.10.07 um 18:14 Uhr
Hallo!
Ich habe gerade 100 € gespendet. Nutzt es sinnvoll. Bezahlt damit Gutachter oder Rechtsanwälte.
Viel Erfolg bei Eurem Anliegen!
Kurt
Nr. 42, erstellt am 14.10.07 um 18:10 Uhr
Hallo zusammen!
Ich verstehe was nicht ganz und ggf. kann ein Mitglied der BI ja hier mal im Forum Stellung nehmen.
Um meine Position unmißverständlich darzulegen: ich bin gegen diesen Funkturm, weil mir meine Gesundheit lieb ist und ich gerne auf Unkonzentriertheit, Schlafstörungen und Tumore verzichten kann. Zudem trage ich auch die Verantwortung für 2 Kinder. Aber wie ist das eigentlich? Bedarf es für solch einen Masten eigentlich eine Baugenehmigung oder gibt es ein Recht, wonach ein Betreiber Funkmasten aufstellen darf, sobald er ein Grundstück hat? Dann kann nämlich jeder x-beliebige Mitmensch, der ein Grundstück auf dem Härtsfeld hat, aber z.B. in Stuttgart wohnt, es verkaufen. Ihm ist es ja egal und er hat 80.000 €. Einer der auf dem Härtsfeld wohnt, wird sich das ja nicht trauen. Der kann ja dann nicht mehr aus dem Haus ohne beschimpft zu werden.
Bitte Info.
Ein Bürger aus Eglingen
Admin Antwort vom 14. 2007
Sender ab einer Höhe von 10m bedürfen einer Baugenehmigung. Viele wissen nicht über die Gefahren des Mobilfunks bescheid und schon gar nicht über die Haftungsfrage. Alle Mobilfunkbetreiber sind GmbHs, kein Versicherungsunternehmen versichert die Folgen der Mobilfunkstrahlung, d.h. der Grundstückseigentümer haftet dann für den entstandenen Schaden. Mittlerweile sind auch Baumschäden durch Mobilfunkstrahlung bewiesen (s. www.Pulsschlag.de). (Angaben nach unserem Kenntnisstand) viele Grüße BI
Nr. 41, erstellt am 14.10.07 um 16:53 Uhr
§§§ Mensch eine super Idde §§§
"Die nächsten Gemeinderat-Mitglieder sollten aus den Reihen der BI´ler gewählt werden"
Gibts den hier eine Liste der Mitglieder ?
Vielleicht tritt der Bürgermeister und die Geminderat-Mitglieder dann auch dem Verein bei.

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